Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21927
OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21 (https://dejure.org/2021,21927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.07.2021 - 1 M 39/21 (https://dejure.org/2021,21927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 1 M 39/21 (https://dejure.org/2021,21927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 33 Abs 2 GG
    Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulleiter; Beamte; Lehrer; Beförderung; Anlassbeurteilungssystem; Regelbeurteilungssystem; Fachgespräch; Auswahlgespräch; Ein reines Anlassbeurteilungssystem für alle Lehrer verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 21 Abs. 1 und 2 LBG LSA

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an rechtmäßiges Beurteilungssystem für Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 10 [m. w. N.] ).

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 12 [m. w. N.] ).

    Die ausschließliche Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren, da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 13 [m. w. N.] ).

    Auch deshalb muss eine Anlassbeurteilung desselben Dienstherrn, die einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbildet, aus der Regelbeurteilung entwickelt werden und darf diese lediglich fortentwickeln ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 14 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Nach Sinn und Zweck des § 21 Abs. 1 S 1 LBG LSA (juris: BG ST 2009) sind Ausnahmen denkbar, die aus Praktikabilitätsgründen solche Beamten(-gruppen) ausnehmen, bei denen Beurteilungen für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz üblicherweise nicht mehr benötigt werden (OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -).

    An diesem Sinn und Zweck gemessen sind Ausnahmen denkbar, die aus Praktikabilitätsgründen solche Beamten(-gruppen) ausnehmen, bei denen Beurteilungen für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz üblicherweise nicht mehr benötigt werden ( OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 22 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, juris ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Auch deshalb muss eine Anlassbeurteilung desselben Dienstherrn, die einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbildet, aus der Regelbeurteilung entwickelt werden und darf diese lediglich fortentwickeln ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 14 ).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Denn jede dienstliche Beurteilung hat für die Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen des betreffenden Beamten als Maßstab grundsätzlich das von ihm zuletzt innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zugrunde zu legen ( vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 28, 34; OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 M 17/21 -, juris ).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Denn jede dienstliche Beurteilung hat für die Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen des betreffenden Beamten als Maßstab grundsätzlich das von ihm zuletzt innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zugrunde zu legen ( vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 28, 34; OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 M 17/21 -, juris ).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Bereits aus dem Beschwerdevorbringen selbst folgt, dass den Bewerberinnen mit der Übertragung des höherwertigen, mithin Beförderungsdienstpostens die laufbahnrechtliche Bewährungsmöglichkeit i. S. v. § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA mit anschließender (Ernennung) Beförderung ohne eine erneute Auswahlentscheidung eröffnet wird, d. h. ein - wie die Beschwerde zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in dem Verfahren 2 A 5.18 ( juris Rn. 30 ff. ) einräumt - sogenanntes einaktiges Verfahren gegeben ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
    Denn jede dienstliche Beurteilung hat für die Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen des betreffenden Beamten als Maßstab grundsätzlich das von ihm zuletzt innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne zugrunde zu legen ( vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 28, 34; OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 M 17/21 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18

    Beamtenrechtlicher Konkurrentstreit; Ausbildungsplatzkonkurrenz mit

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18

    Beamter; Beförderung; Dienstposten; Vorwirkung; einaktiges Verfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2020 - 1 M 45/20

    Unterlassungsverfügungen nach § 123 Abs. 1 VwGO im dienstrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht